Praxis für Osteopathie Neureut

Siline Hertlein

Abrechenbarkeit mit den Krankenkassen

Die Ausübung der Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf als solche nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden. Hierzu ist eine fünfjährige osteopathische Ausbildung erforderlich.

Die Honorarabrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.Dabei wird für Erwachsene ein ungefährer Stundenlohn von 95€ pro Behandlung vereinbart. Entsprechend der erbrachten Leistungen und der genutzen Therapiezeit kann dieser variieren.

Die zahlreichen Tarife der gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher hat der Patient selbst die Erstattbarkeit vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenkasse abzuklären.

Abrechenbarkeit mit den Krankenkassen

Die Ausübung der Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf als solche nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden. Hierzu ist eine fünfjährige osteopathische Ausbildung erforderlich.

Die Honorarabrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.Dabei wird für Erwachsene ein ungefährer Stundenlohn von 95€ pro Behandlung vereinbart. Entsprechend der erbrachten Leistungen und der genutzen Therapiezeit kann dieser variieren.

Die zahlreichen Tarife der gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher hat der Patient selbst die Erstattbarkeit vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenkasse abzuklären.

Gesetzliche Krankenkasse

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Krankenkassen unter.

Private Krankenkasse

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe erstatten osteopathische Leistungen.

Selbstzahler

Als Selbstzahler erhalten sie eine Privatrechnung.

Gesetzliche Krankenkasse

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Krankenkassen unter.

Private Krankenkasse

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe erstatten osteopathische Leistungen.

Selbstzahler

Als Selbstzahler erhalten sie eine Privatrechnung.